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[Gratis Webinar] am 12.03.

Was die KI-Verordnung für Ihr Unternehmen wirklich bedeutet

Weiterbildungsnachweis nach § 5 Abs. 3 ASiG

Sie erhalten eine Teilnahmebescheinigung mit allen Webinar-Inhalten. Damit können Sie Ihre Fachkunde nach § 5 Abs. 3 ASiG gegenüber den Aufsichtsbehörden belegen.

Ein Muss für Verantwortliche in Datenschutz und Informationssicherheit

Datum: 12.03.2026
Uhrzeit: 13:00 Uhr
Dauer: ~60 Minuten

Künstliche Intelligenz wird in Unternehmen längst eingesetzt. Doch mit der KI-Verordnung gelten erstmals verbindliche Regeln für den Umgang mit KI-Systemen. Viele Unternehmen sind unsicher, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind, welche Anwendungen unter die Verordnung fallen und wie Risiken korrekt eingeordnet werden müssen.

Gerade der risikobasierte Ansatz sorgt für Unsicherheit in der Praxis. Pflichten ergeben sich nicht pauschal, sondern aus dem konkreten Einsatz von KI. Wer Anwendungsfälle falsch bewertet, riskiert unnötige Maßnahmen oder übersieht gesetzliche Anforderungen. Umso wichtiger ist es, die Grundlagen der KI-Verordnung zu verstehen und typische Praxisfragen rechtssicher einordnen zu können.

In diesem Webinar erfahren Sie:

  • Für welche Unternehmen die KI-Verordnung gilt
  • Wie der risikobasierte Ansatz in der Praxis funktioniert
  • Wie KI-Anwendungen korrekt klassifiziert werden
  • Welche Pflichten für Nutzer von KI entstehen
  • Was die KI-Verordnung fordert und was nicht
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Dieser Experte steht Ihnen live zur Seite

Michael Rohrlich

Rechtsanwalt Michael Rohrlich

Experte für Datenschutz und IT-Recht, Vorstand Webmasters Europe e.V.

TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter und Fachautor im Bereich E-Commerce, KI-Recht und Datenschutz.

Das Webinar wird präsentiert von manageforwork | KI-VO – der zentralen Lösung für die Umsetzung der KI-Verordnung.

Strukturierte Abfragen und klare Leitlinien helfen dabei, eingesetzte KI-Systeme zu erfassen, Risiken einzuordnen und Pflichten gemeinsam mit den Fachabteilungen umzusetzen – übersichtlich, nachvollziehbar und rechtssicher.

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